Rechtsanwalt Henning Malke - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Lexikon Abmahnung

Abmahnung

Die Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers wegen eines Fehlverhaltens. Sie soll den Arbeitnehmer warnen und ihm die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Nicht jede Abmahnung ist rechtlich wirksam. Eine Überprüfung kann helfen, Nachteile zu vermeiden.