Rechtsanwalt Henning Malke - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Lexikon Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieses muss wohlwollend und zugleich wahrheitsgemäß formuliert sein. Versteckte negative Bewertungen sind keine Seltenheit. Eine Prüfung kann sich auf zukünftige Bewerbungen auswirken.