Rechtsanwalt Henning Malke - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Lexikon Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

Mit der Kündigungsschutzklage kann eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüft werden. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Schnelles Handeln ist daher besonders wichtig.