Rechtsanwalt Henning Malke - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Lexikon Abfindung

Abfindung

Eine Abfindung ist eine Zahlung des Arbeitgebers als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur selten, dennoch werden Abfindungen häufig verhandelt. Die Höhe hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Wer gut vorbereitet ist, kann oft mehr erreichen.