Rechtsanwalt Henning Malke - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Lexikon Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Frist. Sie ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen erlaubt. In der Praxis wird sie häufig vorschnell ausgesprochen. Ob sie wirksam ist, sollte genau geprüft werden.