Rechtsanwalt Henning Malke - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Lexikon Kurzarbeit

Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit. Sie wird häufig in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eingeführt. Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit Kurzarbeitergeld. Die Voraussetzungen dafür sind gesetzlich geregelt.