Rechtsanwalt Henning Malke - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Lexikon Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn die Arbeitsagentur ein eigenes Mitverschulden an der Arbeitslosigkeit annimmt. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Besonders bei Aufhebungsverträgen besteht ein erhöhtes Risiko. Eine vorherige Beratung kann Nachteile vermeiden.